Sie fragen sich, wie es eigentlich um den Omnibus und Feuerlöscher bestellt ist und welcher Paragraph diesen Aspekt regelt? Tragbare Feuerlöscher bieten bei einem Unfall Sicherheit, da sie ein kleines Feuer schnell löschen. Deshalb sind Feuerlöschgeräte in einem Omnibus unverzichtbar für die Sicherheit der Fahrgäste und des Busfahrers. Der § 35 in der StVZO gibt klare Vorgaben zum Thema Omnibus und Feuerlöscher, der Wartung ein Mal im Jahr und dem Einsatz.
Omnibus und Feuerlöscher: gesetzliche Grundlagen
Das Thema Omnibus und Feuerlöscher ist nicht der Bereitschaft der Fahrzeughalter und Firmeninhaber ausgesetzt. Stattdessen gibt es nach StVZO eine klare Regel für alle Busse, die zum Transport von Personen genutzt werden: Nach § 35 in der StZVO wird ein Bus nur zugelassen, wenn sich darin ein Feuerlöschgerät befindet. Sollte es sich um einen Doppeldecker handeln, müssen sogar zwei Modelle vorhanden sein.
Geregelt ist auch, dass die Gebrauchsfähigkeit mindestens ein Mal im Jahr im Rahmen einer Wartung überprüft werden muss. Diese Vorgabe zur Wartung ist ebenfalls in der Regelung zur Notfallausrüstung festgehalten. Unter sie fällt auch die Vorgabe, dass ein Warndreieck, Unterlegekeil, eine Warnweste für jeden Fahrer mit Führerschein, Warnleuchte, Warnlampe und zwei Verbandskästen an Bord sein müssen.
Über das Thema Omnibus und Feuerlöscher entscheidet daher die StVZO und nicht der Betreiber des Busunternehmens. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben aus § 35 der StVZO müssen vor der Zulassung überprüft werden. Das Prüfen kann zudem im Rahmen der allgemeinen Verkehrskontrolle wiederholt werden.
Deshalb ist ein Feuerlöschgerät im Kraftomnibus sinnvoll
Aufgrund der hohen Anzahl von Fahrgästen in einem Omnibus gelten besondere Vorgaben zur Sicherheit. Sie sind sowohl bei Kurzstrecken als auch bei langen Fahrten mit dem Reisebus sinnvoll und notwendig. Der unsachgemäße Gebrauch von Feuerzeugen und Streichhölzern kann ebenso zu einem kleinen Brand an Bord führen, wie technische Fehler am Bus oder Vandalismus. Ebenso führen Unfälle im schlimmsten Fall zu einem Brand an Bord.
Feuerlöscher im Kraftomnibus müssen sich daher an einem gut erreichbaren und sichtbaren Bereich um Bus befinden. Sie sind nicht mit Wasser gefüllt, sondern löschen einen Brand durch chemische Stoffe. Sie ergeben ein effizientes Gemisch, welches ein Feuer schnell erstickt. Diese Stoffe sind außerdem nicht gefährlich für die Gesundheit. Wie Feuerlöschgeräte benutzt werden, ist in leicht verständlichen Bildern auf dem Gerät abgebildet. Sie zeigen den sachgemäßen Einsatz in wenigen Schritten.
Omnibus und Feuerlöscher: richtige Benutzung zum Brandschutz
Feuerlöschgeräte lassen sich intuitiv benutzen und sind beim Brandschutz ein effektives Mittel. So geht es:
- Noch vor dem Löschen stehen die Eigensicherung und gegebenenfalls das Alarmieren der Feuerwehr im Fokus.
- Zuerst wird der Feuerlöscher entsichert.
- Dann wird die Ausspritzvorrichtung direkt auf die Quelle des Feuers gerichtet.
- Durch das Betätigen des Hebels werden die löschenden Stoffe freigesetzt.
- Ist das Feuer vollständig gelöscht, muss der Feuerlöscher ausgetauscht werden, um auch in Zukunft ein sicheres Mittel zum Brandschutz an Bord des Busses zu haben.
Weitere Aspekte der Sicherheit bei Omnibussen
Nicht nur die Frage nach dem Omnibus und Feuerlöscher beschäftigt viele Passagiere. Auch andere Aspekte der Sicherheit an Bord spielen eine wichtige Rolle für ein entspanntes Reisen mit dem Kraftomnibus. Eine regelmäßige Wartung mindestens ein Mal im Jahr ist vorgeschrieben. Hierbei müssen Fachkräfte den Zustand der Karosserie, die Sicherheit der Bremsen und Lenkung, die allgemeine Verkehrstüchtigkeit und andere Aspekte prüfen. Sollte ein Omnibus die Anforderungen der StVZO nicht erfüllen, wird dem Betreiber eine Frist zur Reparatur eingeräumt.
Während dieser Zeit darf das Fahrzeug in der Regel nicht für den Personentransport genutzt werden. Beim erneuten Prüfen wird dann entschieden, ob der Bus weiterhin zugelassen ist und die Mängel fachgerecht beseitigt wurden. Außerdem reicht ein Führerschein nicht aus, um einen Omnibus zu fahren. Hierzu ist ein spezieller Führerschein der Klasse D erforderlich. Über die Frage nach dem Omnibus und Feuerlöscher werden also auch andere Aspekte der Sicherheit regelmäßig geprüft.
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1 Kommentar
und Sie behaupten, ein oder sogar 2 Feuerlöscher hätten das Busunglück 3.7.17 auf der A3 verhindert?
Brandschutz im Bus erfordert mehr, vor allen Verantwortung statt Freiwilligkeit.