Die Hundeverordnung von Hamburg sorgt bei Hundehaltern der Hansestadt immer wieder für Verwirrung und Unklarheiten. Welche Pflichten gelten für welche Hunderassen? Und was machen eigentlich Urlauber mit Hund, die nur für ein paar Tage in der Stadt weilen?
Inhaltsverzeichnis: Das erwartet Sie in diesem Artikel
Die Hundeverordnung von Hamburg enthält eine umstrittene Rasseliste
Sowohl bei Fachleuten als auch bei Tierfreunden, Befürwortern und Gegnern einer Rasseliste, die potenziell gefährliche Hunde umfassen soll, stößt die Hamburger Hundeverordnung nicht auf uneingeschränkte Gegenliebe. Den einen ist sie zu lasch, den anderen zu streng.
Insbesondere Besitzer der Listenhunde, die unter die konsequenten Regelungen fallen, beklagen eine Diskriminierung. Doch egal, wie man nun zu den Rasselisten steht: Fakt ist, dass das Hundegesetz in der Hansestadt gilt und beachtet werden muss, wenn man keine Strafen zahlen möchte. Insofern ist es müßig, über Sinn und Unsinn der Zusammenstellung der Listenhunde zu diskutieren.
Vielmehr möchten wir Informationen an die Hand geben, wie man Verstöße gegen die Hundeverordnung der Hansestadt vermeidet. Insbesondere Besucher, die sie als Touristen mit ihren Vierbeinern erkunden möchten, müssen sich ebenfalls an die Regeln halten – denn das Hundegesetz unterscheidet im Detail nicht zwischen einheimischen Tieren und solchen, die nur vorübergehend in der Stadt sind. Das gilt insbesondere für gefährliche Listenhunde.
Grundlagen der Hundeverordnung in Hamburg
Das Hundegesetz sowie die dazugehörige Durchführungsverordnung (HundeGDVO) sind in Hamburg seit 2006 maßgeblich für alle Fragen der Hundehaltung. Hierin ist unter anderem festgelegt, dass Hundebesitzer in der Hansestadt
- ihre Tiere im Hunderegister anmelden
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde nachweisen sowie
- ihren Hund fälschungssicher per Mikrochip kennzeichnen lassen
müssen. Darüber hinaus gilt eine allgemeine Anleinpflicht in der gesamten Hansestadt, die unbedingt zu befolgen ist. Ausnahmen gelten nur, wenn man eine Befreiung nachweisen kann. Hierzu muss ein Nachweis darüber erbracht werden, dass der Besitzer sein Tier im Alltag stets unter Kontrolle hat, so dass keine Gefahren für Dritte von ihm ausgehen. Außerdem sollen „erhebliche Belästigungen“ vermieden werden.
Um die Befreiung zu erhalten, muss man eine Gehorsamsprüfung erfolgreich ablegen bzw. den Nachweis über eine früher abgelegte, gleichwertige Prüfung erbringen. Wer erfolgreich eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragt, darf anschließend den Hund überall in Stadtgebiet unangeleint laufen lassen, wo keine besonderen Anleinpflichten oder Mitnahmeverbote gelten.
Außerdem gibt es im Stadtgebiet über 100 Hundeauslaufzonen, die von den jeweiligen Bezirksämtern ausgewiesen werden. Hier erlaubt die Hundeverordnung jedem Hund den freien Auslauf. Es gibt allerdings auch das Gegenteil, denn in manchen Parkanlagen ist die Mitnahme von Hunden (abgesehen von Assistenz- und Führhunden) nicht erlaubt.
Kampfhunde und andere gefährliche Listenhunde in der Hundeverordnung
Die obigen Ausnahmen zur Anleinpficht auf ausgewiesenen Freiflächen gelten ausdrücklich nicht für gefährliche Hunderassen gemäß Hamburger Hundegesetz. In dieser Liste sind Tiere aufgeführt, die als potenziell gefährlich für die Allgemeinheit gelten, landläufig gerne auch als Kampfhunde bezeichnet.
Neben Hunden der allgemeinen Rasseliste betrifft dies außerdem individuell auffällig gewordene Tiere (unabhängig von ihrer Rasse).
Achtung: Neben der Anleinpflicht gilt für diese Hunderassen auch eine generelle Maulkorbpficht.
Zudem müssen Besitzer einen solchen Hund unverzüglich anmelden, einen schriftlichen Antrag stellen und unter anderem folgende Nachweise erbringen:
- berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes
- gültige Hundehaftpflicht
- Sterilisation bzw. Kastration
- fälschungssichere Kennzeichnung (Mikrochip)
- Zuverlässigkeit des Besitzers (Volljährigkeit, Straffreiheit etc.)
Die mit relativ hohen Gebühren verbundene Anmeldung kann beim jeweils zuständigen Bezirksamt durchgeführt werden.
Diese Tiere gelten laut Hamburger Hundeverordnung immer als gefährlich:
- American Pitbull Terrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bullterrier
- Bullterrier
- sowie alle Mischlinge mit diesen Rassen
Diese Tiere gelten ebenfalls als gefährlich, können nach bestandenem Wesenstest allerdings Freistellungen erhalten:
- Bullmastiff
- Dogo Argentino
- Dogue de Bordeaux
- Fila Brasileiro
- Kangal
- Kaukasischer Owtscharka
- Mastiff
- Mastin Espanol
- Mastino Napoletano
- Rottweiler
- Tosa Inu
- sowie alle Mischlinge dieser Rassen
Besondere Regelung für Rottweiler und Bullterrier
Freistellungen für Tiere der Rassen Bullterrier und Rottweiler, die nach der alten Hundeverordnung (vor 1. 4. 2006) erteilt wurden, gelten weiterhin. Liegt keine Freistellung vor, müssen diese Tiere generell mit Leine und Maulkorb geführt werden. Um eine Freistellung zu erhalten, müssen Hundebesitzer einen erfolgreich absolvierten Wesenstest nachweisen.
Anmeldepflicht in Hamburg nach der Hundeverordnung
Wer in Hamburg lebt, muss seinen Hund generell anmelden. Das gilt nicht nur für die oben bereits beschriebenen gefährlichen Listenhunde, sondern auch für alle anderen Hunderassen. Die Anmeldung kann beim zuständigen Bezirksamt für den jeweiligen Wohnort durchgeführt werden.
Bestimmte Unterlagen und Nachweise sind unabhängig von der Gefährlichkeit des Tieres immer vorzulegen, darunter:
- Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
- fälschungssichere Kennzeichnung des Hundes per Mikrochip
- Abschluss einer Hundehaftpflicht (inkl. Angaben zur Deckungssumme und evtl. Selbstbeteiligung)
- genaue Angaben zu Rasse und Größe des Tieres
Eine Anmeldung muss spätestens zwei Wochen nach Aufnahme der Hundehaltung erfolgen. Bei Welpen gilt eine Frist von maximal drei Monaten.
Die Hundeverordnung gilt auch beim Urlaub in Hamburg
Natürlich gilt das Hamburger Hundegesetz nicht nur für einheimische Tiere, sondern auch für Vierbeiner, die in Begleitung ihrer Besitzer Urlaub in der Hansestadt machen. Wer nicht gleich hierherziehen will, muss den Hund nicht anmelden. Aber Vorschriften wie die generelle Anleinpflicht oder die Maulkorbpflicht für gefährliche Listenhunde gelten uneingeschränkt auch für Urlauber.
Eine eventuell in anderen Städten bzw. Bundesländern gültige Ausnahme oder Freistellung von der Anleinpflicht gilt nicht automatisch auch in Hamburg. Wer darauf Wert legt, sollte sicherstellen, eine in der Hansestadt geltende Freistellung zu erwerben. Beachten sollte man außerdem, dass nach der geltenden Rasseliste auch Mischlinge unter die verschärften Regeln fallen.
Sobald also ein Teil des Hundes einer der auf der Liste aufgeführten Rassen entspricht, gilt im Zweifel die strengere Auslegung. Doch auch für jeden anderen Hund im Urlaub ist die Mitnahme eines Maulkorbs zu empfehlen, da manche Hotels oder Restaurants die Tiere sonst nicht in Räumlichkeiten mit Publikumsverkehr einlassen.
Hier gilt im Zweifel das Hausrecht des Betreibers, unabhängig davon, was die Hundeverordnung vorschreibt. Führhunde und Assistenzhunde unterliegen im Sinne der Barrierefreiheit anderen Regeln, der Verzicht auf Maulkorb und Leine sowie Ausnahmen vom Mitnahmeverbot sind daher gegebenenfalls möglich.
Hierüber muss der Hundebesitzer aber natürlich entsprechende Nachweise haben – man kann nicht einfach einen beliebigen Dackel zum Führhund erklären, nur weil man ihn nicht anleinen möchte.
Wo findet man beim Urlaub in Hamburg Gassibeutel?
Die Hundeverordnung und andere Gesetze der Hansestadt Hamburg sehen unter anderem die Beseitigung der Hinterlassenschaften der Vierbeiner durch den jeweiligen Hundeführer vor. Da dies in fast allen Städten und Kommunen heutzutage üblich ist, haben verantwortungsvolle Hundehalter auch immer ihre Gassibeutel für die unkomplizierte Entsorgung in der Tasche.
Im Urlaub kann es schon einmal passieren, dass einem die Tüten ausgehen oder man einfach vergessen hat, sie einzupacken. Die Stadtreinigung Hamburg stellt kostenlose Gassibeutel zur Verfügung, die auch für Urlauber erhältlich sind.
Man bekommt sie unter anderem in den Filialen der Drogeriekette dm oder in Geschäften der Budnikowsky GmbH. Weitere Anlaufstellen sind die Recyclinghöfe der Stadtreinigung oder Mitarbeiter der Gehwegreinigung.
Video: URLAUB MIT HUND … IN HAMBURG ⚓
Hundefreundliche Hotels für den Urlaub in Hamburg
Neben den generellen Voraussetzungen und Regeln der Hundeverordnung muss sich der Urlauber natürlich frühzeitig mit der Suche nach einer geeigneten Unterkunft befassen. Insbesondere bei privat vermieteten Unterkünften (z. B. Airbnb, Fremdenzimmer, Pensionen) sollte vorab geklärt werden, ob und unter welchen Voraussetzungen man seinen Hund mitbringen darf.
Manchmal entstehen dabei auch Zusatzkosten. Eine Liste hundefreundlicher Hotels mit der Möglichkeit, sofort die Verfügbarkeit von Zimmern zum gewünschten Reisetermin zu prüfen, stellt die Stadt Hamburg online zur Verfügung. Auch die Lage der Häuser ist für Hundehalter wichtig, je nachdem, wo man den morgendlichen und abendlichen Spaziergang zum Gassigehen absolvieren möchte.
Darüber hinaus bieten manche Hotels Gassi-Service und andere Dienstleistungen rund um den Hund an. Ganz wichtig: Schon bei der Buchung sollte man explizit die Mitnahme des Hundes erwähnen, damit es nicht zu Missverständnissen kommt.
Damit es dem Hund nicht langweilig wird, gibt es übrigens schöne Reiseberichte von Hundebesitzern mit wichtigen Tipps für das Sightseeing mit dem Vierbeiner in Hamburg und Umgebung.
Video: Was muss ich mit Hund in den Öffis beachten?
Bahnreise mit Hund nach Hamburg
Generell kann man sowohl im Flugzeug als auch in der Bahn seinen Hund mitnehmen. Während die Regeln für den Luftverkehr den meisten Hundehaltern bekannt und vom Ablauf her einigermaßen unkompliziert sind, gestaltet sich die Anreise mit der Bahn oft komplizierter.
Uneinheitliche Auskünfte der Bahnangestellten vor Ort, im Zug oder auch online machen die Sache nicht einfacher, zumal gegebenenfalls Teilstrecken von anderen Anbietern als der Deutschen Bahn bedient werden.
Benötigt man eine Fahrkarte und wenn ja, welche? Wie groß darf der Hund sein? Gilt das Tier als Gepäck oder „Mitreisender“ und muss der Vierbeiner in eine Transportbox? Die Bahn hat hierzu eine Informationsseite erstellt, die alle Fragen beantworten sollte.
Tipp: Wenn man die Infoseite auf dem Handy parat hat, kann man gegenüber störrischem Bahnpersonal besser argumentieren. Bei zu erwartender schlechter Internetverbindung sollte man vorher Screenshots von den wichtigsten Passagen gemacht haben.
Video: Tschüß Rasseliste 2018 Hamburg
Fazit: Die Hundeverordnung in Hamburg ist für Urlauber halb so schlimm
Im Detail unterscheidet sich die Hundeverordnung in Hamburg nicht sonderlich von dem, was in anderen Bundesländern und Städten üblich ist. Wer nur zu Besuch bzw. als Urlauber in der Hansestadt weilt, kann seinen Vierbeiner in der Regel problemlos mitbringen. Gehört das Tier allerdings in die Kategorie gefährlicher Rassen, sollte man die damit verbundenen Regeln (Maulkorb, Leine) der Rasseliste sehr genau beachten.
Freilauf ist im gesamten Stadtgebiet nur auf den klar ausgewiesenen Zonen gestattet. Ausnahmen und Befreiungen, die nicht in Hamburg ausgestellt wurden, besitzen keine Gültigkeit. Ohne aktuelle Hundehaftpflichtversicherung sollte die Reise generell nicht angetreten werden.
Die Reiseplanung sollte rechtzeitig erfolgen, da das Angebot an hundefreundlichen Unterkünften in der Stadt begrenzt ist. Ebenso muss die Mitnahme des Tieres im Zug bzw. Flugzeug bei der Anreise geplant werden.
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