In einem aktuellen Beschluss hat der Bundesgerichtshof bestätigt, dass Online-Glücksspiele in Deutschland ohne die notwendige Lizenz unzulässig sind. Spieler können weiterhin ihre Verluste aus Zweitlotterien von den Anbietern zurückfordern. Diese Entscheidung dient dem Schutz der Spieler und sorgt für eine klare rechtliche Grundlage im Bereich des Online-Glücksspiels.
Spieler haben Recht auf Rückforderung von Verlusten bei illegalen Glücksspielanbietern
Die Reform des Glücksspielstaatsvertrags hat keine Neubewertung des Verbots von Online-Glücksspielen erforderlich gemacht.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte, dass das Angebot von Tipps auf staatliche Lotterien, sogenannte Zweitlotterien, auf der deutschsprachigen Website von in Malta ansässigen Gesellschaften gegen das Verbot von Online-Glücksspielen verstößt. Staatliche Lotterieanbieter hatten gegen diese Praxis geklagt.
Trotz einer eingereichten Revision vor dem Bundesgerichtshof waren die maltesischen Gesellschaften nicht in der Lage, das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zu ihren Gunsten zu ändern. Der BGH machte deutlich, dass die Reform des Glücksspielstaatsvertrags keine Überprüfung des Verbots von Online-Glücksspielen erfordere. Die Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, wurde aufgrund der geringen Relevanz der Frage getroffen.
Nach der Reform des Glücksspielstaatsvertrags war es möglich, eine Erlaubnis für Online-Glücksspiele zu beantragen. Die Beklagten haben jedoch unlauter gehandelt, indem sie Online-Zweitlotterien ohne die erforderliche Lizenz in Deutschland angeboten haben, wie der Bundesgerichtshof festgestellt hat.
Laut dem reformierten Glücksspielstaatsvertrag von 2021 sind Online-Glücksspiele in Deutschland nur erlaubt, wenn eine entsprechende Genehmigung vorliegt. Dabei werden keine diskriminierenden Maßnahmen ergriffen und Genehmigungen werden nicht aufgrund subjektiver Entscheidungen verweigert. Diese Regelung entspricht den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs und gewährleistet eine faire Behandlung aller Anbieter.
Laut dem Bundesgerichtshof ist es den Veranstaltern von Online-Glücksspielen durchaus zuzumuten, eine Lizenz in Deutschland zu beantragen, auch wenn bestimmte Handlungen verboten sind. Es gibt immer noch die Möglichkeit, durch alternative Gestaltung oder Nebenbestimmungen die Hindernisse im Erlaubnisverfahren zu überwinden. Selbst eine eventuelle Unionsrechtswidrigkeit eines starren Verbots kann dabei thematisiert werden.
Der Sinn und Zweck eines präventiven Verbots mit Erlaubnisvorbehalt würde verfehlt, wenn in zivil- oder strafrechtlichen Verfahren nicht das Vorhandensein einer Erlaubnis, sondern die materiell-rechtlichen Voraussetzungen geprüft würden. Die Unlauterkeit bezieht sich auf das Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, nicht auf die Vereinbarkeit der materiell-rechtlichen Voraussetzungen mit höherrangigem Recht, wie der BGH feststellte.
Da die Frage der Verfassungs- und Unionsrechtskonformität der Regelungen im Glücksspielstaatsvertrag 2021 nicht entscheidungserheblich ist, hat der BGH einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs abgelehnt.
Online-Glücksspiele ohne die erforderliche Lizenz sind in Deutschland nicht erlaubt. Dies gilt auch nach der Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags. Spieler haben jedoch das Recht, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern. Gleichzeitig können legale Anbieter, die über eine Erlaubnis verfügen, rechtliche Schritte gegen unlautere Konkurrenz einleiten. Rechtsanwalt Istvan Cocron von CLLB Rechtsanwälte betont die Vorteile dieser Regelung für den Schutz der Spieler und den fairen Wettbewerb.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs stellt sicher, dass Spieler und legale Anbieter von Online-Glücksspielen in Deutschland Klarheit und Schutz genießen. Spieler haben die Möglichkeit, ihre Verluste von illegalen Anbietern zurückzufordern, während legale Anbieter gegen unlauteren Wettbewerb vorgehen können. Dies stärkt die Integrität des deutschen Glücksspielmarktes und schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für alle Beteiligten.