Easypark-Kunden können Schadensersatzansprüche geltend machen

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Die Parkplatz-App Easypark wurde Opfer einer Cyberattacke, bei der personenbezogene Daten von Nutzern entwendet wurden. Das Unternehmen hat seine Kunden umgehend über den Vorfall informiert und betont, dass sensible Daten wie Standortdaten oder Parkvorgänge nicht betroffen sind. Dennoch warnt Easypark vor möglichen Phishing-Angriffen und empfiehlt den Kunden, vorsichtig zu sein. Die renommierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht betroffenen Verbrauchern zur Seite und informiert über ihre rechtlichen Möglichkeiten, wie Auskunft und Schadensersatzansprüche.

Easypark: Kunden sollten vor Phishing-Angriffen vorsichtig sein

Am 10. Dezember 2023 wurde Easypark Ziel einer Cyberattacke, bei der persönliche Daten wie Namen, Telefonnummern, Adressen, E-Mail-Adressen und Teile der Kreditkartennummern gestohlen wurden. Das Unternehmen informierte seine Kunden über den Verstoß gegen den Datenschutz. Es ist wichtig zu beachten, dass die gestohlenen Informationen nicht ausreichen, um Zahlungen vorzunehmen. Sensiblere Daten wie Standortdaten, Fahrzeugregistrierungen und Parkvorgänge blieben unberührt. Dennoch rät Easypark seinen Kunden, Vorsicht gegenüber möglichen Phishing-Angriffen walten zu lassen.

Cyberkriminelle nutzen Datenlecks für Phishing-Angriffe

Es ist von großer Bedeutung, sich der möglichen Folgen eines Datenlecks bewusst zu sein und entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Durch die Kombination von Informationen aus verschiedenen Datenlecks könnten Cyberkriminelle gezielte Phishing-Angriffe auf Verbraucher durchführen. Das Datenleck bei Easypark stellt einen weiteren Baustein in dieser bedrohlichen Entwicklung dar.

Das tatsächliche Ausmaß des Datenlecks bei Easypark ist noch nicht bekannt, jedoch wurden grundlegende Kontaktdaten und teilweise Bezahlinformationen gestohlen. Obwohl diese Informationen alleine keine direkten Zahlungen ermöglichen, besteht nach wie vor ein potentielles Risiko für Phishing-Angriffe, bei denen die gestohlenen Daten verwendet werden könnten, um betrügerische Aktivitäten zu verüben.

Durch die Kombination von Datenlecks, wie sie beispielsweise bei Facebook, Deezer oder Twitter aufgetreten sind, werden im Darknet große Mengen an sensiblen personenbezogenen Daten gehandelt. Kriminelle nutzen diese Daten, um Identitäten zu fälschen und im Namen von Verbrauchern betrügerische Geschäfte abzuwickeln. Mit jedem neuen Datenleck steigt das Risiko eines Cyberangriffs, da die Kriminellen Zugang zu immer mehr persönlichen Informationen haben. Verbraucher sollten daher besonders aufmerksam sein und ihre Daten schützen.

Kunden von Easypark haben gemäß Artikel 15 der Datenschutzgrundverordnung das Recht, zu erfahren, ob sie von dem Datenleck betroffen sind. Zusätzlich können sie mögliche Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 der DSGVO geltend machen, wenn Easypark ungenügende Auskunft erteilt oder andere Pflichtverletzungen vorliegen. Die neueste Rechtsprechung in Deutschland und ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs unterstützen diese Option.

Verbraucher, die möglicherweise von dem Datenleck bei Easypark betroffen sind, können eine kostenlose Erstberatung im Online-Check der angesehenen Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nutzen. In diesem Online-Check wird überprüft, ob die Nutzer von dem Datenleck betroffen sind, und es werden ihnen rechtliche Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgezeigt.

Es ist von großer Bedeutung, dass Verbraucher die möglichen Auswirkungen eines Datenlecks ernst nehmen und ihre Rechte aktiv wahrnehmen. Durch die Kenntnis ihrer Rechte und die Umsetzung geeigneter Schutzmaßnahmen können sie sich wirksam gegen Cyberangriffe absichern und im Falle eines Schadens angemessen entschädigt werden.

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