Jedes Jahr erfüllen sich Millionen von Deutschen den Traum vom Urlaub. Ob sie dabei auf gewohnten Pfaden wandeln oder immer wieder neue Erfahrungen machen wollen: Der kurzzeitige Tapetenwechsel, bei dem Alltag und Stress ganz weit weg sind, gehört zu den absoluten Highlights des Jahres.
Er kann sich aber auch sehr schnell ins Gegenteil verkehren, nämlich dann, wenn Gepäckstücke oder andere Wertgegenstände gestohlen werden. Welche Vorbeugungsmaßnahmen dagegen helfen, wie es um den Versicherungsschutz bestellt ist und was man tun sollte, wenn man trotz allem zum Opfer von Langfingern geworden ist, ist Thema dieses Artikels.
Video: Trickdiebe am Frankfurter Flughafen – Die Bundespolizei klärt auf
Vor der Abreise: Vorsicht am Flughafen!
Der erste Ort, an dem man Gefahr läuft, bestohlen zu werden, ist der Flughafen. Inmitten der riesigen Menschenmassen und der allgemeinen Hektik in einer Abflughalle fühlen sich Diebe besonders wohl. Sie können in der Menge untertauchen und in einem für sie günstigen Moment blitzschnell zuschlagen. Bis man den Verlust bemerkt, sind sie meist schon über alle Berge – jemand, der mit einem Koffer durch das Terminal rennt, erregt auch keine besonders große Aufmerksamkeit.
Diese große Aufmerksamkeit sollte man seinem Gepäck also auf jeden Fall schenken, und zwar dauerhaft. Jeder noch so kleine Moment der Unachtsamkeit kann reichen, um Gepäckstücke „loszuwerden“ und den Urlaub so unter erdenklich schlechte Vorzeichen zu stellen. Da es trotz aller Vorsicht nicht ausgeschlossen werden kann, Opfer eines Diebstahls zu werden, empfiehlt es sich, eine Versicherung für Gepäckstücke abzuschließen.
Versicherungspolicen genau kennen
In Verträgen, die den Verlust von Koffern und Taschen absichern, findet sich oftmals der Passus „Bei unbeaufsichtigtem Gepäck erlischt der Versicherungsschutz. Wie genau „unbeaufsichtigt“ definiert wird, ist Sache der jeweiligen Assekuranz. Es gilt sich also genauestens über die einzelnen Vertragsinhalte zu informieren. So kann es durchaus sein, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn man das Gepäck zwischen den Beinen gesichert oder mit mindestens einer Hand festgehalten hat. Laptops werden nur dann ersetzt, wenn man sie im Flugzeug auch beim Gang zur Toilette bei sich trägt, Kameras müssen am Körper befestigt sein, um unter den Schutz zu fallen.
Wer die genauen Konditionen nicht kennt, kann also im Zweifelsfall trotz einer vorhandenen Versicherung nach dem Diebstahl eine zweite böse Überraschung erleben, weil der Versicherungsträger nicht verpflichtet ist, den Schaden zu regulieren.
Versicherungsschutz an Bord
Gerade noch rechtezeitig durch den Stau gekämpft, um den Flug zu erwischen. Hektisch das Gate gesucht und im letzten Moment das Gepäck aufgegeben und eingecheckt. Und jetzt sitzt man ausgepumpt, aber erleichtert auf seinem Platz. Dieses Szenario ist absolut keine Seltenheit, und genauso ist es keine Seltenheit, dass man dann erst mal kurz schlafen möchte. Die Frage: Zahlt die Versicherung, wenn mein Gepäck gestohlen wird, während ich ein Nickerchen mache?
Die beruhigende Antwort: Man kann guten Gewissens schlafen, sogar den ganzen Flug über. Zumindest dann, wenn entweder das Abflugs- oder das Zielland Teil des Montrealer Übereinkommens sind. In diesem Fall sind alle Gepäckstücke versichert. Ein Diebstahl im Flugzeug ist aber ohnehin unwahrscheinlich, da sich die Fluchtmöglichkeiten doch sehr in Grenzen halten.
Mein Koffer ist nicht hier!
Der Schutz des Montrealer Übereinkommens bezieht sich nicht nur auf Handgepäck, auch die Koffer und Taschen, die im Frachtraum transportiert werden, fallen darunter. Taucht das eigene Gepäck nicht auf dem Band auf, muss man zudem nie direkt mit dem Schlimmsten rechnen. In den meisten Fällen handelt es sich um einen Irrtum, der innerhalb weniger Stunden korrigiert werden kann, indem das betroffene Stück mit dem nächsten Flieger „nachgeliefert“ wird. Der Urlaub ist also nicht gleich im Eimer, sondern beginnt lediglich mit Verspätung – ein Umstand, der schon nach kurzer Zeit eher für Gelächter denn für Ärger sorgt.
Im unwahrscheinlichen Fall, dass ein Gepäckstück tatsächlich verloren geht, haftet selbstverständlich die Fluggesellschaft. Kann sie Koffer oder Tasche nicht innerhalb von 100 Tagen an seinen Besitzer oder seine Besitzerin zurückgeben, so werden pro Gepäckstück pauschal 1100 € Entschädigung fällig. Welchen Wert das Gepäckstück tatsächlich hatte, spielt dabei keine Rolle. Will man also Gegenstände mit an Bord nehmen, deren Wert diesen Betrag überschreitet, sollte man eine Zusatzversicherung abschließen – was man bei so teurer Fracht in der Regel sowieso tut.
Sicherheit im Hotel
Ist man mitsamt seinem Gepäck im Hotel angekommen, heißt das leider nicht, dass das Diebstahlrisiko verschwunden ist. Denn ähnlich wie Flughäfen sind Ferienanlagen ein Ort, an dem sich Diebe gerne aufhalten. Schließlich gilt auch hier, dass sie sich relativ frei bewegen können, ohne Aufsehen zu erregen. Zudem befinden sich in Hotelzimmern oft große Werte wie Kameras, Laptops oder viel Bargeld.
Ein Horrorszenario soll hier aber nicht heraufbeschworen werden, denn Hotelbetreiber kennen die Problematik natürlich bestens und sorgen dementsprechend dafür, die Sicherheit ihrer Gäste so gut wie nur möglich zu gewährleisten.
Hotelsafes helfen nur bis zu einem bestimmten Wert
So sind eigentlich alle Hotelzimmer mit einem Safe ausgestattet. Bis zu einem bestimmten Wert sind Bargeld und Wertgegenstände, die daraus entwendet werden, quasi versichert. Bares bis 800 € und Gegenstände bis zu einem Wert von 3500€ muss der Hotelbetreiber im Fall eines Diebstahls nämlich selbst erstatten. Schon aus Eigeninteresse werden in Hotelzimmern daher nur Safes verbaut, die internationalen Prüfnormen und Standards entsprechen. Wie solche Wertschutzschränke aussehen und welchen äußeren Einflüssen verschiedene Modelle standhalten können, ist auf der Website des Online-Händlers Knoxsafe nachzulesen.
Wer mehr Bargeld oder eine teurere Ausrüstung mit sich führt, hat die Möglichkeit, diese an der Hotelrezeption abzugeben. Diese Gegenstände werden dann im hoteleigenen Safe verwahrt. Unabhängig vom Wert wird dieser bei Verlust oder Diebstahl in vollem Umfang erstattet.
Versicherungsschutz für Reisen
Natürlich kann man nicht nur im Hotel selbst, sondern auch außerhalb Opfer eines Diebstahls werden. Auf belebten Plätzen ist die Gelegenheit für Langfinger nicht minder groß. Solche Verluste sind sehr häufig über die Hausratsversicherung gedeckt. Sie muss dafür lediglich den Zusatz „Außenversicherung“ enthalten, was sie in der Regel tut.
In einer solchen Police ist allerdings ebenfalls oft ein Höchstbetrag festgehalten, bis zu dem der Schutz gilt. Hier muss man sich also vorher informieren, um keine zu großen Werte mit sich herumzutragen.
Die Außenversicherung gilt für einen begrenzten Zeitraum, der mit 90 bis 360 Tagen allerdings so großzügig bemessen ist, dass ein Urlaub auf jeden Fall darunter fällt. Sie zahlt außerdem nur dann, wenn es sich um einen „Einbruchsdiebstahl“ handelt, sprich die Türe des Zimmers verschlossen war. War sie das nicht, spricht nicht nur der Jurist, sondern auch der Täter von einem „Einfachen Diebstahl“ – und eine Erstattung bleibt aus.
Video: Fernbusreise: Gepäckdiebstahl nimmt zu
Was man im Fall der Fälle tun muss
Ist man im Urlaub Opfer eines Diebstahls geworden, gilt als allererstes: Ruhe bewahren. Natürlich ist der Verlust extrem ärgerlich und in der momentanen Situation noch unwillkommener als sonst, um aber wenigstens den materiellen Wert erstattet zu bekommen, muss man so schnell wie möglich folgende Schritte einleiten:
- Das Hotel informieren
Der Gastgeber sollte natürlich wissen, wenn ein Langfinger sein Unwesen treibt. So kann er die Sicherheitsmaßnahmen erhöhen und sein Personal und andere Gäste dazu anhalten, Augen und Ohren offen zu halten. - Karten sperren lassen
Ist der Geldbeutel betroffen, sollte man so schnell es geht alle gestohlenen Karten sperren lassen. Andernfalls droht beim nächsten Blick auf den Kontoauszug ein neuerlicher Schock. - Die Polizei informieren
Voraussetzung dafür, dass die Versicherung zahlt, ist fast immer eine Anzeige bei der Polizei, die als Nachweis für den Diebstahl gilt. Zudem hat man so wenigstens eine kleine Chance, seine Wertsachen wieder zu sehen. - Die Versicherung informieren
Zu guter Letzt zeigt man den Schaden bei seiner Versicherung an. Die vor Ort aufgegeben polizeiliche Anzeige fügt man dem Schreiben bei.
Nur wenn all diese Maßnahmen getroffen werden, besteht die Chance, Diebesgut wieder zu bekommen oder eine finanzielle Entschädigung zu erhalten.
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