Kurtaxe im Urlaub: Diese Fakten sollten Urlauber kennen

1

Wer bislang seinen Urlaub nur an Orten verbracht hat, die nicht als Kurorte gelten, wird sich bei Besuch eines solchen wundern: Es wird eine zusätzliche Gebühr verlangt, die Kurtaxe! Teilweise müssen sogar Hundehalter für ihre mitgebrachten Vierbeiner bezahlen. Die Preisunterschiede sind je nach Ort allerdings enorm.

Kurtaxe im Urlaub: Das extra Geld für den Urlaubsgenuss

Die erste Kurtaxe wurde angeblich im Jahr 1413 fällig, als in Bad Pyrmont die heilenden Quellen zur allgemeinen Nutzung angeboten wurden. Ab 1507 folgte diesem Beispiel Baden-Baden, wo jeder Besucher sechs Pfennige für die Nutzung der Thermalquellen bezahlen musste. Der Preußische Landtag gab dann 1893 bekannt, dass die Gemeinden, die sich Kurzwecken widmeten, Kurtaxen erheben dürften.

Die Ortstaxe wird überall dort erhoben, wo touristische Ballungsgebiete liegen und wo es hauptsächlich um Entspannung und Erholung geht. Nicht nur an der Ostsee oder Nordsee, auch in den Bergen oder in anderen Kurorten ist mit der Abgabe zu rechnen. Sie wird an den Vermieter entrichtet, der sie an die zuständige Stelle weiterleitet.

Dabei ist die Taxe keineswegs völlig unsinnig oder Geldschneiderei, denn sie dient dem Ausbau der touristischen Infrastruktur ebenso wie der Reinigung der Urlaubsorte und Strände sowie der Sauberhaltung der öffentlichen Toiletten. Sogar Eintritte werden damit gestützt, besondere Veranstaltungen für die Urlauber angeboten oder die kostenlose Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Die erste Kurtaxe wurde angeblich im Jahr 1413 fällig, als in Bad Pyrmont die heilenden Quellen zur allgemeinen Nutzung angeboten wurden. (#01)

Die erste Kurtaxe wurde angeblich im Jahr 1413 fällig, als in Bad Pyrmont die heilenden Quellen zur allgemeinen Nutzung angeboten wurden. (#01)

 

Kurtaxe im Urlaub: Wenn ich nicht zahle…

Da die Kurtaxe nicht mit dem Buchungspreis für den Urlaub entrichtet werden muss, fragt sich so mancher Urlauber, ob er nicht um die Zahlung herumkommt. Wer sich aber davor drückt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Die Strafen dafür sind je nach Ort unterschiedlich geregelt und reichen von 5 bis 50.000 Euro.

Es ist Pflicht, das kleine Kärtchen, das die Zahlung bestätigt, immer mitzuführen. Vor allem an den Eingängen zum Strand stehen häufig Gemeindemitarbeiter, die die Urlauber kontrollieren. Wer sein Kärtchen nicht mitführt oder es gar einem Dritten überlassen hat, begeht die Ordnungswidrigkeit.

Übrigens gibt es auch findige Vermieter, die meinen, die Kurtaxe als Zusatzeinnahme verbuchen zu können. Sie machen sich aber der Abgabenhinterziehung strafbar, was mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird.

Gut zu wissen:

Kinder und Jugendliche bezahlen nichts, sie sind bis zum Alter von 18 Jahren von der Ortsabgabe befreit, wobei es inzwischen Gemeinden gibt, die die Grenze auf 16 Jahre herabgesetzt haben. Schwerbehinderte müssen ebenfalls nicht den vollen Beitrag zahlen, ihnen wird nur die Hälfte berechnet.

Video: Kurabgabe 2017 in der Gemeinde Sylt wird erhöht

Kurtaxe: Urlaub im eigenen Ferienhaus und mit Hund

Diesen Punkt handhaben die Gemeinden sehr unterschiedlich. Während die einen die Ortstaxe nur dann erheben, wenn sich der Besitzer des Ferienhauses tatsächlich dort befindet, bezahlen andere wiederum das ganze Jahr über, dafür aber einen vergünstigten Beitrag.

Teilweise muss nichts gezahlt werden, wenn das Ferienhaus als Zweitwohnsitz angemeldet ist. Um herauszufinden, wie genau die Ortstaxe geregelt ist, empfiehlt es sich, bei der zuständigen Gemeindeverwaltung nachzufragen.

Da Hunde naturgemäß ein Häufchen hinterlassen, sind die Strände teils großen Verunreinigungen ausgesetzt. Die Gemeinden haben daher teilweise festgelegt, dass Hundebesitzer auch zahlen müssen. Gerade an der Nordsee sowie in einigen Orten an der Ostsee wird die Taxe fällig, die meist zwischen 50 Cent und einem Euro pro Tag beträgt. Beispiele sind Binz, Sellin und Zingst.

Kurtaxe im Urlaub: Gerade an der Nordsee sowie in einigen Orten an der Ostsee wird die Taxe fällig, die meist zwischen 50 Cent und einem Euro pro Tag beträgt. Beispiele sind Binz, Sellin und Zingst. (#02)

Kurtaxe im Urlaub: Gerade an der Nordsee sowie in einigen Orten an der Ostsee wird die Taxe fällig, die meist zwischen 50 Cent und einem Euro pro Tag beträgt. Beispiele sind Binz, Sellin und Zingst. (#02)

 

Wann zahle ich die Ortstaxe?

Die Ortstaxe wird direkt am Tag der Anreise erhoben, kann aber teilweise auch vorab bezahlt werden. Einige Reiseveranstalter bieten die Option, die Taxe bis zum Ende des Urlaubs zu zahlen, das Nachweiskärtchen gibt es dann dennoch bereits am ersten Tag.

Günstiger ist oft eine Jahreskurkarte, diese lohnt sich aber erst, wenn Sie mehrmals im Jahr oder einmal, dafür aber mehrere Wochen am Stück, in dem jeweiligen Ort sind. Wer nur einen Ausflug plant, kann eine Tageskarte lösen, entsprechende Automaten gibt es bei der Stadt oder direkt am Strand.

Enorme Unterschiede in Orten und Ländern

Erhoben wird die Kurtaxe in verschiedenen Ländern, meist in unterschiedlicher Höhe und mit diversen Vergünstigungen. Doch auch innerhalb Deutschlands zeigen sich enorme Differenzen: Die über 350 Kur-, Fremdenverkehrs- und Erholungsgemeinden bitten teilweise extrem zur Kasse.

So kann ein Urlaub schnell sehr teuer werden! Ein Beispiel: Eine Familie mit zwei Kindern, beide über 14 Jahre, reisen zusammen mit dem Hund nach Juist. Zwei Wochen soll der Urlaub dauern, und kostet 182 Euro zusätzlich, allein für die Ortstaxe. Das soll nicht wieder passieren und im nächsten Jahr geht der Urlaub dieser Familie nach Plau am See in Mecklenburg-Vorpommern.

Die Taxe macht hier nur 26 Euro aus. Doch es geht noch günstiger: Die Familie will in der Lüneburger Heide wandern und reist nach Bispingen. Ortstaxe? Fehlanzeige, hier ist alles kostenfrei.

Wer sich als Priorität für den Urlaub gesetzt hat, dass der Ferienort am Strand liegen muss, sollte daher unbedingt auch auf die Ortstaxe schauen und den Urlaubsort danach auswählen. Egal ob an Nordsee oder Ostsee, in einem Seengebiet oder an einem Fluss.

Hier noch eine kurze Übersicht über teure und günstige Orte:

Teure Orte

  • Juist (ca. 3,50 Euro für Erwachsene)
  • Borkum (3,50 Euro)
  • Langeoog (Erwachsene 3,50 Euro, Kinder ab 6 Jahre 2,10 Euro)
  • Norderney (3,40 Euro für Erwachsene)
  • Bad Kissingen (3,50 Euro)
  • Baden-Baden (3,50 Euro)
  • Bad Nauheim (3,30 Euro)
  • Sylt und Bad Salzuflen (3,20 Euro)
  • Bad Homburg (3,07 Euro)
  • Büsum, Dahme, Grömitz, Timmendorfer Strand ((3,00 Euro)
  • Binz (2,60 Euro plus 0,50 Euro für den Hund)
  • Usedom (zwischen 1,85 und 2,50 Euro)

Günstige Orte

  • Bad Wilhelmshöhe (50 Cent für Erwachsene)
  • Fehmarn (1,80 Euro)
  • Loddin (1,85 Euro)
  • Plau am See (1 Euro)
  • Waren an der Müritz, Isny im Allgäu, Templin (1,50 Euro)
  • Bad Berleburg (1,70 Euro)
  • Rottach-Egern (1,60 Euro)
  • Bernkastel-Kues, Bispingen (0 Euro)
Auch innerhalb Deutschlands zeigen sich enorme Differenzen: Die über 350 Kur-, Fremdenverkehrs- und Erholungsgemeinden bitten teilweise extrem zur Kasse bei der Kurtaxe.(#03)

Auch innerhalb Deutschlands zeigen sich enorme Differenzen: Die über 350 Kur-, Fremdenverkehrs- und Erholungsgemeinden bitten teilweise extrem zur Kasse bei der Kurtaxe.(#03)

 

Teurer oder günstiger Urlaub: Unterschiedlich hohe Ortstaxen sind möglich

Die deutschen Inseln berechnen ihre Kurtaxe verschieden und so bezahlen Urlauber auf Usedom und Sylt verschiedene Taxen je nach Bad. Der Grund: Jede Gemeinde legt die Höhe selbst fest und so kann der Urlaub in einem Ferienort deutlich günstiger sein als in dem anderen, obwohl beide fast nebeneinanderliegen.

Die Differenzen auf Sylt sind nicht ganz so erheblich, auf Usedom fallen die Preise deutlich ins Gewicht. Die Taxe schwankt hier zwischen 48,10 Euro und 130 Euro. Am günstigsten ist es in Loddin, am teuersten in Heringsdorf.

Keine preislichen Unterschiede finden die Gäste auf Amrum, hier ist es daher völlig egal, in welchem Ort Sie sich gerade befinden.

Gut zu wissen: Wenn Sie Kurtaxe gezahlt haben, können Sie die touristischen Angebote nutzen – aber nur in dem Ort, für den Sie auch bezahlen mussten! Das heißt, für den Ausflug an den Nachbarstrand oder zu Angeboten im Nachbarort müssen Sie erneut zahlen, wobei dann eine Tageskarte ausreichend ist.

Dies ist wichtig, denn gerade in der Hochsaison sind die Kontrollen engmaschig und die Gefahr groß, bei Schummeleien das Bußgeld auferlegt zu bekommen. Allerdings ist das unterschiedlich, denn beispielsweise in Schleswig-Holstein berechtigt die Kurkarte zur Nutzung von rund fünfzig verschiedenen Angeboten.

Fragen und Antworten zur Kurtaxe: Wer zahlt, wer nicht – und welche Vorteile gibt es?

Welche Personengruppen sind von der Kurtaxe befreit?
Die Regelungen zur Befreiung von der Kurtaxe variieren je nach Gemeinde oder Tourismusregion. Grundsätzlich sind jedoch häufig folgende Personengruppen von der Kurtaxe befreit oder zahlen eine reduzierte Gebühr:

  • Kinder und Jugendliche – In vielen Orten sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter (z. B. 6 oder 14 Jahre) von der Kurtaxe befreit.
  • Menschen mit Behinderung – Personen mit einem Schwerbehindertenausweis und einer bestimmten GdB (Grad der Behinderung) können oft eine Befreiung oder Ermäßigung erhalten. Oft gilt dies auch für eine Begleitperson, wenn ein „B“ im Ausweis eingetragen ist.
  • Berufstätige auf Dienstreisen – Wer sich nicht als Tourist, sondern beruflich in einem Kurort aufhält, kann in einigen Fällen von der Zahlung befreit werden. Dies gilt oft für Monteure, Geschäftsreisende oder Saisonarbeiter.
  • Studenten oder Schüler bei Klassenfahrten – Manche Orte befreien Schüler- oder Studentengruppen, wenn sie im Rahmen einer schulischen Veranstaltung reisen.
  • Einheimische und Zweitwohnsitzinhaber – In vielen Gemeinden sind Personen, die in der Region gemeldet sind, von der Kurtaxe befreit oder zahlen eine reduzierte Gebühr.
  • Sozialhilfeempfänger – In einigen Kurorten sind Menschen, die Sozialhilfe oder andere finanzielle Unterstützung erhalten, von der Kurtaxe befreit.

Gibt es eine Befreiung für Einheimische oder Personen mit Zweitwohnsitz?
Ja, viele Gemeinden gewähren Einheimischen eine Befreiung von der Kurtaxe, da sie bereits durch ihre Steuerabgaben zur Finanzierung der touristischen Infrastruktur beitragen. Wer einen Zweitwohnsitz in einer Kurregion hat, muss jedoch häufig trotzdem eine reduzierte Kurtaxe oder eine „Pauschalkurtaxe“ zahlen.

Einige Orte bieten für Zweitwohnsitzinhaber auch Jahrespauschalen an, die unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer entrichtet werden müssen. In manchen Fällen erhalten Zweitwohnsitzinhaber jedoch auch die gleichen Vergünstigungen wie Urlauber, z. B. in Form einer Gästekarte.

Wie kann ich eine Befreiung von der Kurtaxe beantragen?
Die Beantragung einer Befreiung oder Ermäßigung erfolgt in der Regel direkt bei der Unterkunft oder der zuständigen Gemeinde-/Kurverwaltung. Dazu sind oft folgende Schritte nötig:

  1. Nachweis vorlegen – Wer eine Befreiung aufgrund von Behinderung, beruflicher Tätigkeit oder anderem Grund beantragen möchte, muss einen entsprechenden Nachweis (z. B. Schwerbehindertenausweis, Arbeitgeberbescheinigung, Studentenausweis) vorlegen.
  2. Antrag ausfüllen – Manche Gemeinden verlangen ein ausgefülltes Formular zur Befreiung von der Kurtaxe. Dieses gibt es oft online oder direkt vor Ort bei der Tourismuszentrale.
  3. Bestätigung abwarten – Nach Prüfung wird die Befreiung entweder direkt gewährt oder die reduzierte Gebühr angepasst.

Müssen Kinder unter einem bestimmten Alter die Kurtaxe zahlen?
In den meisten Kurorten sind Kinder bis zu einem bestimmten Alter von der Kurtaxe befreit. Die Altersgrenze variiert je nach Region:

  • Oft sind Kinder bis 6 Jahre komplett befreit.
  • Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 14 Jahren zahlen meist eine reduzierte Kurtaxe.
  • Ab 14 oder 16 Jahren wird oft der volle Satz fällig.

Die genauen Regelungen sollten vor der Reise in der jeweiligen Gemeinde oder bei der Unterkunft erfragt werden.

Gilt die Kurtaxe auch für Campingplätze oder Wohnmobile?

Ja, auch auf Campingplätzen, Wohnmobilstellplätzen und Zeltplätzen wird die Kurtaxe fällig, da auch diese Touristen die Infrastruktur des Ortes nutzen. Die Kurtaxe wird meist pro Person und Nacht berechnet und zusätzlich zu den Übernachtungsgebühren erhoben.

  • Manche Gemeinden erheben für Dauer- oder Saisoncamper eine Pauschalkurtaxe, die unabhängig von der tatsächlichen Aufenthaltsdauer gezahlt werden muss.
  • Ausnahmen gibt es oft für reisende Berufstätige (z. B. Monteure), die sich auf Campingplätzen aufhalten, da diese nicht als klassische Touristen gelten.
  • Welche Leistungen sind in der Kurtaxe enthalten?
    Die Kurtaxe dient dazu, die touristische Infrastruktur einer Region zu finanzieren. In der Regel sind damit folgende Leistungen abgedeckt:

    • Zugang zu Stränden, Kurparks und Promenaden
    • Sauberkeit und Pflege der Umgebung (z. B. Strandreinigung, Parkpflege, Wanderwege)
    • Finanzierung von Kurkonzerten, Veranstaltungen und Stadtführungen
    • Unterhaltung öffentlicher Sanitäranlagen
    • Kostenlose oder vergünstigte Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs (abhängig von der Region)
    • Touristische Serviceleistungen (z. B. Infomaterial, Karten)

    Gibt es kostenlose oder vergünstigte Eintritte zu Sehenswürdigkeiten, Museen oder Freizeiteinrichtungen?
    Ja, viele Kurorte bieten ihren Gästen durch die Zahlung der Kurtaxe ermäßigte oder sogar kostenlose Eintritte zu bestimmten Attraktionen. Dazu gehören oft:

    • Museen und Ausstellungen
    • Thermalbäder und Schwimmbäder
    • Freizeitparks oder Tierparks
    • Seilbahnen oder Bergbahnen
    • Sportangebote wie Minigolf oder Fahrradverleih

    Erhalte ich mit der Zahlung der Kurtaxe eine Gästekarte oder eine Vorteilskarte?
    Ja, in vielen Regionen gibt es mit der Bezahlung der Kurtaxe automatisch eine Gästekarte oder Kurkarte, die Vergünstigungen bietet. Diese wird oft von der Unterkunft oder der örtlichen Tourismuszentrale ausgestellt.

    Einige bekannte Gästekarten sind:

    • KönigsCard (Allgäu, Bayern)
    • Schwarzwald Gästekarte
    • Kurkarte Nordsee/Ostsee
    • Gastein Card (Österreich)

    Sind öffentliche Verkehrsmittel in der Kurtaxe inkludiert?
    In vielen Kurorten sind öffentliche Verkehrsmittel kostenlos oder vergünstigt, wenn man die Gästekarte besitzt. Dazu gehören oft:

    • Busse innerhalb der Region
    • Stadtbahnen oder Nahverkehrszüge
    • Fähren oder Shuttle-Dienste

    Besonders in beliebten Wander- oder Küstenregionen gibt es häufig kostenlose Buslinien, die Touristen bequem zu Sehenswürdigkeiten oder Ausflugszielen bringen.

    Welche Rabatte oder Sonderangebote kann ich mit der Gästekarte nutzen?
    Mit einer Gästekarte gibt es oft eine Vielzahl an Vergünstigungen, darunter:

    • Ermäßigungen für Eintrittspreise in Museen, Thermen oder Freizeitparks
    • Rabatte bei Restaurants und Cafés
    • Kostenlose Stadtführungen oder Wanderungen
    • Preisnachlässe für Bootsfahrten oder Seilbahnen
    • Sonderangebote bei lokalen Geschäften und Souvenirläden

    In manchen Regionen gibt es auch spezielle Angebote für Wellnessanwendungen, Spa-Besuche oder geführte Touren.

    Fazit:
    Die Kurtaxe mag für viele Urlauber wie eine zusätzliche Belastung erscheinen, bringt aber oft zahlreiche Vorteile mit sich. Es lohnt sich, sich vorab über die enthaltenen Leistungen und mögliche Vergünstigungen zu informieren, um das Beste aus dem Aufenthalt herauszuholen. 🚀😊

    Bildnachweis:©Shutterstock – Titelbild: Igor Zubkis – #01: s_karau – #02: Capture Light – #03: Sebas Adrover

    Über den Autor

    Hans-Jürgen Schwarzer leitet die Content-Marketing-Agentur schwarzer.de software + internet gmbh. Als Unternehmer und Verleger in Personalunion wie auch als leidenschaftlicher Blogger, Gourmet, und Gourmand gehört er zu den Hauptautoren von deutschland-traveling.de. Innerhalb seiner breiten Palette an Themen liegen dem Mainzer Lokalpatrioten herausragende kulinarische Erlebnisse besonders am Herzen.

    1 Kommentar

    1. Ich hasse nichts mehr als Kurtaxe. Nicht wegen des Betrags an und für sich – das ist (für mich) Peanuts.

      Sondern weil man sie meist separat bezahlen muss, und dann noch bar! So altmodisch!

      Von der Leistung die dahinter steckt halte ich auch nichts. Wer ein Kurkonzert besuchen will, soll eben dafür ein Ticket lösen, wie sonst auch.

      Außerdem geht einen Veranstalter wohl kaum mein Name etwas an, und schon gar nicht die Adresse. Beides steht aber meistens drauf.

      Hallo, Datenschutz?!

    2. Jens von haustier-experten am

      Hallo zusammen,

      Die Kurtaxe für Hunde empfinde ich nur als Abzocke! Was bekommt der Hundehalter dafür? Jeder Hundehalter zahlt schon seine Hundesteuer, über deren Sinn man auch streiten kann.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jens

    Lassen Sie eine Antwort hier