Sie fragen sich, wie lange Sie im Restaurant auf das Essen warten müssen, um nicht den Vorwurf der Zechprellerei hören zu müssen? Ein gutes Essen benötigt auch bei Profiköchen seine Zeit und das Warten auf die bestellte Speise gehört in Restaurants zur Tagesordnung.
Doch Gäste müssen nicht jede Wartezeit hinnehmen und haben ein Anrecht auf Preiskürzung, wenn die Wartezeit ausufert. Wir klären auf, welche Rechte Sie als Gast haben und wie Sie den Vorwurf der Zechprellerei vermeiden, wenn Sie nicht länger auf Ihr Essen warten möchten.
Keine Zechprellerei: rechtliche Grundlage, wenn Sie auf Essen warten
Gleich zwei Gerichte haben zum Thema auf Essen warten und den Vorwurf der Zechprellerei geurteilt. In Hamburg wurde einem Restaurantbesucher, der zwei Stunden lang auf sein bestelltes Gericht gewartet hat, ein Nachlass auf den Preis von 20 Prozent eingeräumt. In Karlsruhe fiel der Rabatt bei anderthalb Stunden Wartezeit noch höher aus: er lag bei 30 Prozent.
Ein Gast ist rechtlich daher auf der sicheren Seite und kann für zu lange Wartezeiten beim Wirt einen Nachlass einfordern. Zechprellerei wäre es jedoch, einfach vom Tisch aufzustehen und ohne Bezahlung zu gehen. Das geht auch dann nicht, wenn ein Restaurantbesucher mehr als zwei Stunden auf sein Essen warten musste.
Richtiges Verhalten, wenn Sie auf Essen warten müssen
Sie müssen schon geraume Zeit auf Ihr Essen warten und verlieren langsam die Geduld? Jetzt verhalten Sie sich richtig, wenn Sie beim Kellner zunächst höflich nachfragen und um eine Einschätzung der Wartezeit bitten. In den meisten Fällen reicht das schon aus, damit in der Küche die Pfannen und Töpfe klappern und Sie so schnell wie möglich Ihr Gericht erhalten. Sollte sich die Wartezeit trotzdem hinziehen, fragen Sie erneut bei der Bedienung nach.
Eine Wartezeit von 45 Minuten auf ein Hauptgericht müssen Sie einer Restauration nach geltendem Recht in Deutschland einräumen. Erst danach haben Sie die Möglichkeit, das Lokal zu verlassen – selbstverständlich nicht, ohne vorher die schon verzehrten Getränke zu zahlen. In einem solchen Fall greift der Vorwurf der Zechprellerei nicht, da Sie mehrfach nachgefragt haben. Der beim Bestellen entstandene Bewirtungsvertrag ist zwar gültig, Sie haben bei mangelhafter Ausführung durch den Wirt jedoch ein Rücktrittsrecht.
Warten auf Getränke und die Rechnung
Für bestellte Getränke müssen Gäste dem Kellner eine Zubereitungszeit von 20 Minuten einräumen. Auch hier gilt: Fragen Sie beim Gastwirt nach, wenn Sie auf Ihre Bestellung schon länger warten müssen. Nur dann können Sie das Restaurant wieder verlassen, ohne sich den Vorwurf der Zechprellerei zu Schulden kommen zu lassen. Die Speisen waren lecker, die Getränke pünktlich und der Service gut. Ihr Restaurantbesuch könnte ein voller Erfolg sein, wenn
Sie nicht schon vor einer geschlagenen halben Stunde um die Rechnung gebeten hätten. Auch hier gibt es eine klare Regelung: Wer drei Mal um die Rechnung gebeten und sie trotzdem nicht erhalten hat, der kann das Restaurant verlassen. Keine Zechprellerei ist es, wenn Sie auf dem Tisch Ihren Namen und Anschrift hinterlassen. Der Wirt hat dann die Möglichkeit, Ihnen die Restaurantrechnung auf dem Postweg zuzusenden. Zahlen müssen Sie den Betrag im Nachhinein selbstverständlich trotzdem.
Welche Rechte haben Restaurantbesucher sonst noch?
Als Gast in einer Restauration haben Sie in Deutschland außerdem folgende Rechte und Pflichten:
- Schlechtes Essen darf reklamiert werden und muss vom Koch nachgebessert oder neu zubereitet werden.
- Bei einer vorherigen Reservierung muss Ihnen der Tisch nach spätestens 30 Minuten Wartezeit bereitgestellt werden.
- Telefonieren in Restaurants ist rein rechtlich erlaubt, gehört jedoch nicht zum guten Ton.
- Ist ein Gericht von der Speisekarte bereits ausgegangen, haben Sie kein Recht auf Schadensersatz.
- Es gibt in Restaurants keinen Anspruch auf Kartenzahlung, da diese nur ein freiwilliger Service ist.
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